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Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG


Eine Einrichtung mit Tradition

Die Pensionskasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Pensionskasse führt im Wesentlichen die betriebliche Altersversorgung für die Unternehmen fort, die im Zuge der Neuordnung des Hoechst-Konzerns entstanden und deren Mitarbeiter bei der Pensionskasse versichert sind.

Kurzporträt

Die Ursprünge der Pensionskasse reichen bis in das 19. Jahrhundert zurück. Bereits 1886 wurde für die Kaufleute, Techniker und Naturwissenschaftler der späteren Hoechst AG eine Pensionskasse gegründet, die als Ursprung der heutigen Pensionskasse anzusehen ist.

Heute gehört die Pensionskasse zu den ältesten und größten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Sie erbringt für die Belegschaften der ihr angeschlossenen Trägerunternehmen Versicherungsleistungen für den Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz.

Finanziert werden die Leistungen der Pensionskasse durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie den Erträgen aus den Kapitalanlagen der Pensionskasse.

Die Pensionskasse ist eine regulierte Pensionskasse im Sinne von § 233 Abs. 1 S. 1 VAG. Regulierte Pensionskassen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit weisen als ein wesentliches Qualitätsmerkmal die vereinsrechtliche Mitwirkung der versicherten Mitglieder auf.

Zum anderen darf eine regulierte Pensionskasse von Gesetzes wegen weder rechnungsmäßige Abschlusskosten erheben noch eine Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsverträgen gewähren. Dies kommt den Versicherten in Form niedriger Verwaltungskosten und hoher Leistungen zugute.

Organe der Kasse

Vertreterversammlung

Die Mitgliedervertreterversammlung stellt im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) das Gegenstück zur Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft dar. Sie bildet die oberste Vertretung im VVaG. Aufgaben sind insbesondere Entscheidungen über Satzungsänderungen, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Aufsichtsrat

Entsprechend der Satzung der Pensionskasse ist ein Aufsichtsrat zu bilden. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Bestellung und Abberufung des Vorstandes, die Überwachung der Geschäftsführung der Kasse, die Prüfung des Jahresabschlusses, die Bestimmung des Abschlussprüfers sowie die Bestellung des Verantwortlichen Aktuars und des Treuhänders für das Sicherungsvermögen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats finden in der Regel zweimal jährlich statt.

Vorstand

Dem Vorstand obliegen die Aufgaben der Geschäftsführung.

Vorstandsmitglieder der Pensionskasse sind:

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Jürgen Rings
Vorstandsvorsitzender, Risikomanagement und Versicherungsgeschäft

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Andreas Hilka
Vorstand Asset Management

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Dr. Christoph Schulte
Vorstand Versicherungs- und Informationstechnik