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Anlagepolitik


Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß § 234i VAG

Einleitung

Die Pensionskasse ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung und ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), welches den versicherten Personen einen eigenen Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Pensionskasse einräumt. Die Pensionskasse unterliegt als regulierte Pensionskasse i.S.v. § 233 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn. Die Pensionskasse erbringt kapitalgedeckte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als (vorgezogene) Alters- sowie Dienstunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenrenten. Kassenleistungen sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen außerdem Beitragserstattungen, Abfindungen sowie Übertragungen. Die wesentlichen Ertragsquellen der Pensionskasse resultieren aus den Beitragseinnahmen und den Kapitalerträgen. Neben Satzung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen in den jeweils geltenden Fassungen gelten insbesondere die Bestimmungen des VAG und des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Gemäß § 234i VAG hat die Pensionskasse eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abzugeben und diese öffentlich zugänglich zu machen.

Kapitalanlagepolitik

Für die Pensionskasse gehört es zu den wichtigsten Unternehmenszielen, eine risikokontrollierte und verantwortungsbewusste Kapitalanlagepolitik zu betreiben. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), soweit hierdurch insbesondere ein Verlustrisiko für die Vermögensanlagen vermieden werden kann. Die Kapitalanlagepolitik der Pensionskasse unterliegt den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen, so insbesondere den qualitativen und quantitativen Vorgaben zur Anlage des Sicherungsvermögens nach der Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen sowie den gesetzlichen Vorschriften zur jederzeitigen Bedeckung der Versorgungsansprüche und der Eigenkapitalvorgaben. Nach den Vorgaben des VAG sind die Vermögensanlagen der Pensionskasse nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht unter anderem so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagebestandes als Ganzes sichergestellt werden und die Vermögenswerte dem größtmöglichen langfristigen Nutzen der Mitglieder und Leistungsempfänger dienen. Interne Vorgaben und Limite sind insbesondere in einer Kapitalanlagerichtlinie festgehalten.

Ziel der Vermögensanlagetätigkeit der Pensionskasse ist es, durch Art, Umfang und Qualität der Vermögensanlagen die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Pensionskassenversicherungsverträgen durch die Erwirtschaftung der erforderlichen Kapitalerträge sicherzustellen. Vorrangig ist dabei der satzungsgemäße Zweck der Gewährleistung der von den Unternehmen zugesagten Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer und ehemaligen Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene. Das jährliche Renditeziel beinhaltet die Erwirtschaftung eines Finanzergebnisses in Höhe des Rechnungszinses inklusive einer ausreichenden Sicherheitsmarge unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bedarfsdeckungsverfahrens (Nettoverzinsung der Kapitalanlagen sowie Finanzierungseffekte aus dem Unterschied zwischen Bedarfsbeitrag und effektivem Firmenbeitrag).

Die Anlagestrategie der Pensionskasse ist langfristig auf die Finanzierung der Versorgungsansprüche ausgerichtet und wird jährlich unter Berücksichtigung der auf der Aktiv- und Passivseite bestehenden Risiken sowie der Risikotragfähigkeit überprüft. Hierbei werden u.a. die Ergebnisse der Aktiv-Passiv-Steuerung (Asset-Liability-Management - ALM) berücksichtigt, welche auf ALM-Studien, Prognosedaten von Beratern, Investmenthäusern und Banken sowie auch internen Analysen beruhen. Für die Asset Allokation wird ein Jahres-Zielportfolio mit Sollrenditen für die einzelnen Asset-Klassen festgelegt. Die Einhaltung der Zielvorgaben wird kontinuierlich verfolgt, überwacht und fortgeschrieben. Zudem erfolgt darauf aufbauend eine Fortschreibung der Asset Allokation über einen längerfristigen Zeitraum inkl. der Analyse von verschiedenen Szenarien.

Auf Basis der verabschiedeten Asset Allokation werden Investitionsplanungen bezogen auf die einzelnen Assetklassen für die Neu- und Wiederanlage erstellt und laufend aktualisiert. Diese haben der Risikotragfähigkeit, der Portfoliostruktur sowie der Liquiditätsplanung Rechnung zu tragen. In enger Abstimmung zwischen den am Anlageprozess beteiligten Fachbereichen und wechselweiser Überprüfung wird dafür Sorge getragen, dass die Einhaltung der internen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sichergestellt ist.

Der Neuanlagezins ist der maßgebliche Treiber für die künftige Entwicklung der Nettoverzinsung der Pensionskasse. Ein neuerliches Niedrigzinsumfeld hätte einen nachhaltigen Effekt auf die Höhe der erzielbaren Nettoverzinsung sowie die künftige Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätskapitalanforderung und der Verpflichtungen aus den Pensionskassenversicherungsverträgen. Die Pensionskasse begegnet dem Risiko mit der Diversifikation der Kapitalanlagestruktur unter Beachtung der Risikotragfähigkeit.

Sofern sich wesentliche Parameter verändern sollten, wird die Anlagepolitik anlassbezogen überprüft. Eine wesentliche Veränderung ist insbesondere anzunehmen bei sich wandelnden Marktbedingungen, neuen regulatorischen Vorgaben oder wenn die Risikotragfähigkeit inkl. der definierten Limite und Schwellenwerte der Pensionskasse oder einzelner Asset-Klassen tangiert sein sollte.

Im Sinne einer umfassenden Risikoabwägung werden auch qualitative Aspekte, die ökologische, soziale und die gute Unternehmensführung betreffende Gesichtspunkte (ESG), aufgegriffen und im Anlageprozess berücksichtigt. Die Pensionskasse orientiert sich in diesem Zusammenhang an der von der UN lancierten Initiative zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Anlageentscheidungen, den „Principles for Responsible Investment (PRI)“ der UN (s. www.unpri.org). Da Anlagen in Unternehmensanleihen und Aktien im Wesentlichen indirekt über eigene Spezialfonds der Pensionskasse gehalten werden, unterliegen diese Investitionen der durch die externen Manager jeweils vorgenommenen Anwendung der UN PRI-Grundsätze im Rahmen des Investmentansatzes. Im Rahmen der Kapitalanlage erfolgt eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ausschließlich dahingehend, die (dauerhafte) Werthaltigkeit des Sicherungsvermögens zur Bedeckung der Versicherungsverpflichtungen zu gewährleisten. Es werden daher derzeit insbesondere keine nachhaltigkeitsbezogenen Ausschlusskriterien in der Kapitalanlage definiert, es sei denn, dass diese verbindlich völkerrechtlich und gesetzlich festgelegt sind.

Strategische Asset Allokation

Angesichts der bestehenden geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden mit einer erhöhten Volatilität an den Kapitalmärkten sind die Anforderungen an die Sicherstellung der Bedeckung der zugesagten Pensionsleistungen weiterhin anspruchsvoll. Die Kapitalanlage erfolgt risikoadjustiert. Zusätzliche Risiken werden nur im Abgleich mit der Unternehmensplanung und dem vorhandenen Risikobudget sowie unter Beachtung der handels- und aufsichtsrechtlich vorgegebenen Bewertungsmethoden eingegangen.

Die Kapitalanlagen der Pensionskasse setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rentenpapieren im Direktbestand, Anteilen an Investmentvermögen verschiedener Anlageklassen sowie direkten und indirekten Immobilienanlagen.

Über bonitätsstarke Rentendirektanlagen in Form von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen von deutschen Bundesländern, Förderbanken, Pfandbriefen sowie sonstige Banktitel, die grundsätzlich langfristig bis zur Fälligkeit gehalten werden, soll eine laufende Basisverzinsung erwirtschaftet werden. Infolge des deutlichen Zinsanstieges in 2022 bieten Neuanlagen im Bereich Namenspapiere / Schuldscheindarlehen bei gleichzeitiger hoher Bonität wieder auskömmliche Renditen für die Pensionskasse.

Anlagen in Investmentanteile dienen der chancenreicheren und diversifizierten Investition in globale Wertpapier-Rententitel und Aktien über ein Dach-/Zielfonds-Konzept. Die Pensionskasse hält bei diesem Konzept Investmentanteile an einem Dachfonds, der seinerseits die Investmentanteile an den Zielfonds hält. Über eigens für die Pensionskasse aufgelegte Zielfonds („Spezialfonds“) erfolgen u.a. Investitionen in globale Staats- und Unternehmensanleihen, dänische Hypothekenpfandbriefe, US-Kommunalanleihen (Municipals), Schwellenländeranleihen, Wandelanleihen, Hochzinsanleihen (Global High-Yield), globale Aktien und REITs. Die mandatierten Fondsmanager sind auf die genannten Anlagearten spezialisiert, verfügen über einen fundierten, bottom-up-getriebenen Kreditanalyseprozess und können so eine sehr granulare Anlage auf Einzeltitelbasis umsetzen. Weitere Neuinvestitionen in Zielfonds stehen aktuell nicht im Fokus.

Zur mittel- und langfristigen Stabilisierung des Renditeniveaus ist die Pensionskasse auch in alternative Anlagen investiert. Dabei sind direkt gehaltene Immobilien in Deutschland im Bereich großflächiger Lebensmitteleinzelhandel / Fachmärkte, Büroimmobilien sowie einzelne Baumärkte, Logistikobjekte und Sondernutzungen bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil des Portfolios. Dazu kommt ein Spezialfonds mit dem Schwerpunkt Wohnimmobilien in Deutschland. Zum Stichtag 01.10.2021 wurde ein Portfolio aus Büroobjekten zur Realisierung außerordentlicher Erträge im Hinblick auf die Absenkung des Rechnungszinses in eine InvestmentKG überführt. Ein weiterer Ausbau der Immobilienquote ist zurzeit nicht vorgesehen. Investitionen in internationale Immobilien, Infrastrukturbeteiligungen und Kreditfinanzierungen (Private Debt) als alternative Assetklassen werden über eine Investmentgesellschaft nach Luxemburger Recht (Höchster Vorsorge S.A.) durchgeführt.

Risikobewertung und Risikosteuerung

Alle mit der Geschäftstätigkeit der Pensionskasse verbundenen Risiken werden im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems rechtzeitig erkannt, bewertet, bewältigt und überwacht. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der Pensionskasse erfolgt in enger Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, so insbesondere die geltenden Vorschriften des VAG sowie die korrespondierenden Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin. Aufgrund dieser Bestimmungen ist die Pensionskasse verpflichtet, über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu verfügen, die insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement voraussetzt. Das Risikomanagement ist aufgrund seiner Bedeutung integraler Bestandteil des unternehmensinternen Führungs- und Steuerungssystems. Die Grundsätze der Steuerung der Pensionskasse sind in einer Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert.

Die von der Pensionskasse untersuchten Risiken werden den folgenden Kategorien zugeordnet:

  • Die Kapitalanlagerisiken beinhalten alle mit der Vermögensanlage in Zusammenhang stehenden Risiken.
  • Die versicherungstechnischen Risiken betreffen insbesondere die mit den Leistungsversprechen verbundenen biometrischen Risiken sowie das Zinsgarantierisiko.
  • Die operativen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebes, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen. Hierzu zählen auch Rechtsrisiken in Bezug auf bestehende rechtliche Bestimmungen.
  • Relevante Risiken aus externen Entwicklungstendenzen insbesondere im politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld der Unternehmung werden als globale Risiken kategorisiert (wie z.B. absehbare Änderungen in der Gesetzgebung).
  • Als strategische Risiken werden diejenigen Risiken bezeichnet, welche die Erfolgsposition bzw. die Erfolgsfaktoren des Unternehmens betreffen und aus der Unternehmensplanung resultieren (z.B. Produktgestaltung, Leistungssystem / Asset-Liability-Management).

Die jeweiligen Risiken können sich z.B. als finanzielles Risiko oder Reputationsrisiko darstellen.

Die wichtigsten zu beachtenden Kapitalanlagerisiken sind das

  • Marktrisiko: Wertveränderungen bei festverzinslichen Anlagen, Aktien, Immobilien und Währungspositionen aufgrund von Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter, wie z.B. Zinssätze, Aktien- oder Devisenkurse,
  • Kreditrisiko: Verluste durch den Ausfall oder durch die Herabstufung der Bonität von Schuldnern,
  • Liquiditätsrisiko: Risiko, dass die Pensionskasse aufgrund mangelnder Fungibilität der Anlagen nicht in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.

Nachhaltigkeitsaspekte (ESG) werden in der Risikobewertung mitberücksichtigt.

Alle Risiken werden im Rahmen des quartalsweisen Risikomanagementprozesses überprüft und bei Bedarf in der Bewertung bzw. hinsichtlich der Risikosteuerungsmaßnahmen angepasst. Über die Risikolage wird vierteljährlich ein Risikobericht erstellt.

Den Kapitalanlagerisiken wird durch eine risikoadäquate Kapitalanlagepolitik begegnet. Die Sicherheit der Vermögensanlagen wird kontinuierlich im Rahmen des Risikomanagements überprüft. Die finanzwirtschaftliche Steuerung der Pensionskasse sowie die Ermittlung und Steuerung der Risikodeckung und Risikotragfähigkeit und das daran ausgerichtete Limitsystem orientieren sich hauptsächlich an den für die Pensionskasse maßgeblichen Vorschriften des Aufsichtsrechts und der Rechnungslegung. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kapitalanlage und Versicherungstechnik sowie die Aktiv-Passiv-Steuerung (Asset-Liability-Management). Die Beurteilung und Steuerung der Risikotragfähigkeit wird u.a. auf Basis von speziellen Analysemethoden und Berechnungen (z.B. Sensitivitätsanalysen, Stresstests, Hochrechnungen, Überwachung der Kreditrisiken, Liquiditätsplanungen, versicherungstechnische Risikountersuchungen) vorgenommen. Für die wesentlichen Steuerungskennzahlen sind Limite definiert.

Im Rahmen des Asset-Liability-Managements wird regelmäßig anhand von Sensitivitätsanalysen, Stresstests und Hochrechnungen untersucht, ob auch bei einer anhaltenden Krisensituation an den Kapitalmärkten die Leistungsverpflichtungen sowie die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen noch bedeckt sind und die in der Geschäfts- und Risikostrategie festgelegten Zielsetzungen und Limite erreicht bzw. eingehalten werden. Sollten festgelegte Zielsetzungen und Limite erreicht sein, werden notwendige Maßnahmen (z.B. Anpassung der Kapitalanlagestrategie) geprüft und bei Bedarf eingeleitet. Die strategische Ausrichtung in der Kapitalanlage und die Maßnahmen im Rahmen des Asset-Liability-Managements werden ständig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Dem Marktrisiko (Zins- und Kursrisiken) wird durch eine breite Mischung nach Anlagearten und eine dem versicherungstechnischen Geschäft folgende Streuung der Kapitalanlagen Rechnung getragen. Bei der Auswahl der Asset-Klassen wird darauf geachtet, mögliche negative bilanzielle Auswirkungen gering zu halten. So besteht das Rentendirektanlagenportfolio ausschließlich aus Namensschuldverschreibungen oder Schuldscheindarlehen, die zum Nennwert bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Bei den direkten Immobilienanlagen wird im Rahmen des Ankaufsprozesses für jede Investition einzeln die Werthaltigkeit des Produktes, Nutzungskonzeptes bzw. Objektes beurteilt. Die Anlagen in Wertpapier-Investmentfonds werden grundsätzlich über ein Dach-/Zielfondskonzept umgesetzt. Dadurch saldieren sich Wertschwankungen über die verschiedenen Zielfonds auf der Ebene des Dachfonds, welcher zudem gemäß § 341b Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für Anlagevermögen bilanziert wird. Investitionen in alternative Anlagen wie Infrastrukturbeteiligungen, Finanzierungen und internationale Immobilien werden diversifiziert über das kasseneigene Luxemburger Investmentvehikel Höchster Vorsorge S.A. vorgenommen. Für schwankungsintensive Asset-Klassen existieren zudem an die Risikotragfähigkeit angelehnte Risikobudgets.

Dem Kreditrisiko wird durch Anlagerichtlinien und Bonitätsanforderungen sowie eine laufende Beobachtung der Anlagen Rechnung getragen. So sind die Anlagen in „Sonstige Ausleihungen“ häufig durch die einschlägigen Sicherungssysteme abgedeckt, als Pfandbrief ausgestaltet oder durch die öffentliche Hand abgesichert. Bei Erwerb von Rentenanlagen müssen bestimmte Mindestratings je nach Art der Anlage eingehalten sein und es wird eine ökonomische und rechtliche Analyse im Vorfeld durchgeführt. Bonitätskennzahlen der Emittenten, der übergeordneten Konzerne und der Besicherungsart des jeweiligen Investments werden laufend überwacht. Die Anlagen in Wertpapierfonds sind auf Einzeltitelebene breit gestreut. Die mandatierten Fondsmanager sind auf die jeweiligen Anlageklassen spezialisiert und verfügen über einen fundierten Anlage- und Analyseprozess. Die Mieter der Immobilienobjekte werden hinsichtlich ihrer Bonität detailliert beurteilt. Für erwartete Ausfälle werden ausreichende Wertberichtigungen gebildet. Das Systemrisiko, also das Risiko, dass es ausgehend von einzelnen Kreditrisiken zu einer Kettenreaktion kommen kann, ist ein Restrisiko, das zwar durch Mischung und Streuung reduziert, aber nie gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Liquiditätsrisiken wird insbesondere durch eine mehrstufige Liquiditätsplanung (kurz- bis langfristig) über alle Anlageklassen und auch unter Berücksichtigung sämtlicher Liquiditätsströme in der Pensionskasse vorgebeugt.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wird durch die Auswahl geeigneter Investmentstile sowie die Vorgabe entsprechender Anlagerichtlinien realisiert, soweit externe Finanzdienstleister mit dem Management von Anteilen an Investmentvermögen (Wertpapieranlagen) von der Pensionskasse betraut werden. Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden hierbei Ereignisse oder Bedingungen im Bereich ESG - klimabezogene Faktoren eingeschlossen - verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse haben könnten. Häufig treten diese Risiken in Form von physischen oder transitorischen Risiken auf. Nachhaltigkeitsrisiken sind grundsätzlich jeder Kapitalanlage inhärent und können im Falle eines Eintritts negative Auswirkungen auf die Rendite haben. Durch die Umsetzung einer verantwortungsbewussten Kapitalanlagepolitik sowie der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikoidentifikations-, steuerungs- und -controllingprozesse werden Nachhaltigkeitsrisiken gesteuert und/oder begrenzt. Zur Umsetzung und Qualitätssicherung verantwortlichen Handelns im Sinne von Nachhaltigkeitsrisiken dienen vor allem die interne „Leitlinie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage“ (ESG-Leitlinie) sowie der implementierte Neue-Produkte-Prozess und die Vorgaben des Risikomanagements. Im Falle der Auswahl neu zu mandatierender Finanzdienstleister stellt aus Risikominimierungsgesichtspunkten die Einbeziehung von ESG-Risiken im Unternehmen bzw. im jeweiligen Anlageprozess ein entscheidendes Kriterium im Auswahlprozess dar. Im Rahmen der fondsbasierten Wertpapieranlage erfolgt die Mandatierung grundsätzlich nur von solchen externen Dienstleistern, die Unterzeichner der UN PRI sind oder deren Inhalte anwenden und willens sowie in der Lage sind, unsere Vorgaben hinsichtlich der Berücksichtigung von ESG-Risiken im jeweiligen Mandat umzusetzen. Diese Faktoren werden durch die Manager für die Wertpapier-Fondsmandate in den Anlageausschusssitzungen regelmäßig erläutert und berichtet. Die Pensionskasse bezieht zudem quartalsweise ein aggregiertes ESG-Reporting über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG).

Nach § 134b und § 134c AktG (Aktiengesetz) gelten für Investoren in Aktien grundsätzlich Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten. Da die Pensionskasse nur indirekt über Anteile an Investmentvermögen in Aktien investiert, erfolgt keine eigene Mitwirkung. Zu den von der Pensionskasse wahrgenommenen Offenlegungspflichten i.S.v. § 134c AktG wird auf die Abstimmungs- und Mitwirkungspolitik der Helaba Invest als Master-KVG im Rahmen des Dach-/Zielfondskonzepts sowie der Universal-Investment als AIFM für die Höchster Vorsorge S.A. verwiesen: https://www.pkhoechst.de/Sites/offenlegungspflicht.html

Die Pensionskasse berücksichtigt keine nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens im Sinne des Art. 4 Offenlegungs-Verordnung[1]. Der administrative Mehraufwand in der Verwaltung und der damit einhergehenden Umsetzung ist aufgrund der aktuellen Datenversorgung und Qualität nicht angemessen umsetzbar. Die Kasse muss die hierfür notwendigen Voraussetzungen sukzessive noch schaffen. Wenn und soweit mit angemessenem Aufwand ausreichend qualitative und quantitative Daten zur Verfügung stehen, wird die Entscheidung zum Ausweis von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen nochmals überprüft werden.

Die dem Altersversorgungsprodukt der Pensionskasse im Sinne des Art. 7 der EU-Verordnung 2020/852/EU zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Der Vorstand der Pensionskasse hat die vorstehende Erklärung am 28.04.2023 genehmigt.

Stand: 28.04.2023


[1] 2019/2088/EU.