Ihre Altersversorgung
Die letzten Rentenreformen haben gezeigt, dass Betriebsrenten ein unverzichtbarer Bestandteil der Altersversorgung sind. Die betriebliche Altersversorgung ergänzt als zweite Säule das Alterssicherungssystem in Deutschland.
Leistungen der Pensionskasse
Die Höhe der jährlichen Mitgliedsrente ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt. Sie beläuft sich auf 42 % der vom Mitglied insgesamt entrichteten Beiträge. Im Jahr 2022 zahlte die Pensionskasse Versicherungsleistungen in Höhe von insgesamt rd. 302 Millionen Euro an die Leistungsempfänger. Sie gewährt Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Dienstunfähigkeitsrenten. Die Deckungsrückstellung hierfür beträgt rund 7,9 Milliarden Euro.
Von der Pensionskasse erhalten rd. 55.000 Leistungsempfänger eine zusätzliche Absicherung. Die Pensionskasse hilft damit den Mitgliedern, ihren Lebensstandard und ihr Auskommen im Alter oder bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit zu sichern.
Beiträge zur Pensionskasse
Finanziert werden die Leistungen durch Arbeitgeberbeiträge, Arbeitnehmerbeiträge und aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Die Kapitalanlagen der Pensionskasse sind so angelegt, dass bei Wahrung einer angemessenen Streuung und Mischung eine möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität erreicht wird.
Zur Umsetzung des Altersvermögensgesetzes und Verbeitragung der „Riester-Zulage“ ist ein zusätzlicher altersäquivalenter Verrentungstarif eingeführt worden. Die versicherten Arbeitnehmer können für geleistete Pflichtbeiträge zur Pensionskasse seit 2002 zusätzlich die „Riester-Förderung” beantragen. Seit dem 01.01.2018 sind Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung, soweit sie auf sog. riestergeförderten Beiträgen beruhen, aufgrund einer Gesetzesänderung grundsätzlich nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR/PVdR).