Wichtig für Ihre Steuererklärung


Zertifizierungsnummer für die Pensionskassen

Bei der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG handelt es sich um eine Pensionskasse im Sinne von § 82 Abs. 2 EStG, deren Produkte keiner Zertifizierung bedürfen. Dementsprechend ist die Angabe einer Zertifizierungsnummer für die Pensionskasse nicht notwendig bzw. möglich.

Praxishinweis

Sollten Sie Ihre Steuererklärung in elektronischer Form erstellen, kann bei Ihrem EDV-Programm die Angabe einer Zertifizierungsnummer zwingend erforderlich sein.
Hierbei kann es hilfreich sein, als Platzhalter für die Zertifizierungsnummer sechs Ziffern zu erfassen (z. B. “999999”).