Förderung der betrieblichen Altersvorsorge


Riesterförderung berechnen

Eine Haftung für die Richtigkeit der Auswertungsergebnisse wird nicht übernommen, insbesondere wird hierdurch nicht die Beratung durch einen Steuerberater oder sonstiges fachkundiges Personal ersetzt.

Ihr rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen finden Sie ggf. auf der Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember oder auf der Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung.
Der maximale steuerliche Förderbeitrag beträgt 2.100 € pro Jahr.
Grundzulage
0  €
Kinderzulage
0  €
Volle Zulagen in Höhe von 0 € ab einem Nettobeitrag von 0  €
Zusätzlicher Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug
0  €
Der zusätzliche Steuervorteil beträgt 0 €, da durch den Sonderausgabenabzug keine Steuerersparnis über die Altersvorsorgezulage hinaus entsteht
Gesamtförderung

0  €
Förderquote
0  %

Jährlicher Nettobeitrag zur Pensionskasse:
Beitrag Ändern:
60
0
0

Wichtige Hinweise:

  • Die hier dargestellten Berechnungen basieren auf rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen Einschätzungen der Pensionskasse der Mitarbeiter der Höchst-Gruppe VVaG zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
    Die Berechnungsergebnisse sind damit nicht geeignet, eine Beurteilung im Einzelfall abzuleiten oder sie zur Grundlage vertraglicher Regelungen zu machen. Die Berechnungen dienen lediglich der Information und hieraus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
  • Die Förderung über Zulagen bzw. den Sonderausgabenabzug (SA-Abzug) führt zur vollen Besteuerung der Rentenleistung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG.